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Luther im Himmel

Das jünste Gericht

Christoph Werner

Der große Reformator steht vor dem jüngsten Gericht; er ist angeklagt, auf Erden wahrhaft unchristlich gehandelt zu haben, da er Hexen, Juden und andere Gegner zu ersäufen oder zu pfählen empfahl. Nun muss er sich vor Gott rechtfertigen, warum er gegen das biblische Gebot der Nächstenliebe verstoßen habe.

Von der Hamburgischen Schuljugend im Mittelalter

Von der Hamburgischen Schuljugend im Mittelalter

um 1300

Nach glücklicher Beendigung des blutigen Schuljungen-Krieges durch den Frieden von 1289, welcher eine dauernde Eintracht zwischen den Scholaren der Dom- und denen der St. Nicolai-Schule begründete, begingen fortan beide Teile ihre großen Feste, zu deren größerer Verherrlichung, gemeinsam.

Wie aus allen Deutschen Schulen des Mittelalters gab es nämlich auch in Hamburg gewisse Schul- oder Schüler-Feste, als deren wesentlicher Inhalt: öffentliche Prozessionen in allerlei spaßhaften Verkleidungen, Umzüge durch die ganzem Stadt, Einsammlung von Lebensmitteln und Almosen, und gehörige Schmausereien, erscheinen. Die Wichtigkeit, die man schon damals den Schulinstituten beilegte, veranlagte, zur Anlockung und Aufmunterung der Schüler, solche Privilegien und Freiheiten, welche freilich unserm Zeitgeschmack sonderbar und unpassend dünken, damals aber völlig in der Ordnung gewesen sind, da sie ganz allgemein in allen Deutschen Landen vorkommen. Durch mancherlei diesem Zwecke gewidmete Vermächtnisse, so wie durch Sammlungen wurden die Kosten solcher Lustbarkeiten bestritten.

Unter der Hamburgischen Schuljugend des Mittelalters darf man sich nicht lauter Kinder unter fünfzehn Jahren vorstellen. Außer diesen, die man Scholares sub jugo nannte (unterm Joche, nämlich unter der Fuchtel des Canoncus-Scholasticus) gab es ältere, Scholares majores, sub jugo nin existentes deren Zwingherr der Dom-Dechant selbst war. Diese, aus welchen auch die acht Chorschüler des Doms genommen wurden (welche auch Schlafschüler hießen, weil sie in einem Domgebäude ihre Schlafstellen hatten), machten die den damaligen Anforderungen entsprechenden theologischen Studien, bis sie zu dem Dienste eines Vikars promoviert und höherer geistlicher Grade würdig erachtet wurden. Darum gab es nach 1400 zwei gelehrte theologische Lektoren am Dom, darum wurden sie in der christlichen Dogmatik, in Rhetorik und Dialektik geübt, in der Gesangskunst vervollkommnet, und zum genausten Vers der Lateinischen Sprache angeleitet, die schon den jüngsten Schülern neben dem Lesen, Schreiben und Rechnen eingebläut wurde.

Die damaligen Schüler saßen auch nicht immer still in der Klasse und lernten; es gehörte ja zu den Pflichten des Kirchendienstes; sie dienten bei den täglichen wie nächtlichen Messen und verherrlichten durch Gesang den Gottesdienst; sie dienten auch bei allen Leichenbestattungen, wie bei bürgerlichen Festlichkeiten als geübte Sänger und gewandte Vorleser.

„Pueri puerilia tractant," von der Unbändigkeit und dem zügellosen Muthwillen der mittelalterlichen Schuljugend Hamburgs sind viele Klagen bis auf unsere Zeit gekommen; sie waren lose Vögel, zuweilen gar nicht nüchtern, sie sangen absichtlich falsch, lärmten in der Kirche, brachen zur Nachtzeit in Bürgerhäuser unter dem Vorwande, nach den vom nächtlichen Chordienste wegbleibenden Mitschülern zu suchen, und schwärmten tobend in der Stadt umher. Dass sie aber noch 1477 aus Mutwillen den Gebrauch des „heimlichen Gemaches" verschmähten, weshalb E. E. Rath solchen Unfug abzustellen, das Dom-Kapitel ernstlich ermahnen musste, das ist fast unschicklich zu sagen, aber dennoch urkundlich zu beweisen. Der Bakel mag rechtschaffen aus den Rücken der Buben getanzt haben, ohne ihnen die bösen Schalksstreiche austreiben zu können. Denn außer diesem Korrektions-Mittel des Stockes (welches neuerlich ein preußischer Kammer-Redner die „ungebrannte Holzasche in zylindrischer Form" genannt) kommen noch viele andere Strafen vor, z. B. Kirchengefängnis („prisonium ecclesiae") bei Angst-Wasser und Kummerbrot („panis dolris et aqua angustiae") sogar Exkommunikation und Stadtverweisung.

Unter den Deutschen auch zu Hamburg begangenen Schüler-Festen zeichnen sich nun folgende aus.

Am St. Gregorius-Tage, den 12. März, an welchem von den Scholaren vieler Deutscher Schulen die halb ernsthafte, halb spaßhafte Zeremonie der Erwählung eines Kinder-Bischofs vorgenommen wurde, fand in Hamburg nur eine einfachere Festlichkeit statt, eine Art Schulgrün mit allerlei Um- und Aufzügen und schließlich eine erquickliche Mahlzeit. Der berühmte oder berüchtigte Alchemist und Medikus, Engelbert Arnoldi, ein wegen angeblicher Ketzerei aus dem Kloster Lokkum verbannter Mönch, welcher zuletzt hier lebte, lehrte und starb (1490) und seine treuesten Jünger und Verehrer unter den Hamburger Scholaren hatte, die ihm schließlich auch ein ehrliches, wenn auch nicht christliches Begräbnis aus dem Heiden-Kirchhofe verschafften und ihn selbst bestatteten, hatte letztwillig für so viel Anhänglichkeit ein Capital von 100 Rhein. Goldgülden bestimmt, dessen Zinsen zu den Kosten des Schüler-Gastmahls am St. Gregoris-Tage dienen sollten.

Am Vorabend des St. Andreas-Tages ( 30. November) durften sich die Schüler aus ihrer Mitte einen Abt wählen, den sogenannten Kinder-Abt, der pontifiacalibus ihren Prozessionen voranzog und in den Kirchen und bei sonstigen Feierlichkeiten allerlei Vorzüge genoss. Sein Reich dauerte aber nicht lange, denn am 6. Dezember war das Hauptfest der Schüler, der St. Nicolas-Tag, an welchem der Kinder-Abt dem Kinder-Bischof Platz machen musste, von dem wir sogleich hören werden.


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Quelle:
Otto Beneke
Hamburgische Geschichten und Sagen
2. unveränderte Auflage
1854
Verlag: Perthes-Besser & Mauke
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gemeinfrei

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